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Abfall auf dem Kompostplatz

    Landkreis Kronach. Leider kommt es immer wieder vor, dass auf den Kompostplätzen des Landkreises Kronach neben Grüngut auch Abfälle wie Kartonagen, Plastiktüten, Speisereste oder Katzenstreu o.ä. landen. Diese Abfälle können nicht kompostiert werden und müssen von den Kompostplatzbetreiber aufwändig aussortiert und anschließend fachgerecht und kostenpflichtig entsorgt werden. Um den Service der kostenfreien Kompostierung weiterhin aufrecht erhalten zu können, möchten wir noch einmal eindringlich darauf hinweisen, dass an allen Kompostplätzen ausschließlich kompostierfähiges Material zu den üblichen Öffnungszeiten angeliefert werden darf.

    Was darf angeliefert werden?

    JA

    NEIN

    • Hecken-, Strauchschnitt
    • Mist, Stroh, Heu
    • Baumschnitt
    • Speise- u. andere Küchen-abfälle
    • Rasenschnitt
    • Kartonagen, Plastiktüten und -folien
    • Laub
    • Holz aus Abbruchmaß-nahmen
    • Äste
    • Wurzelstöcke
    • Zimmerpflanzen
    • Erde und Steine
    • Weihnachtsbäume ohne Lametta 
    • Grablichter

     

    Anlieferungszeiten an den Kompostplätzen

    Sommer:    01.04. – 31.10.   Montag – Samstag:    08:00 – 20:00 Uhr
    Winter:    01.11. – 31.03.   Montag – Samstag:    08:00 – 18:00 Uhr

    •    In den Wintermonaten kann maximal bis zum Einbruch der Dunkelheit angeliefert werden.    
    •    An Sonn- und Feiertagen bleibt der Kompostplatz geschlossen.

    Weitere Informationen

    Für weitere Fragen stehen die jeweiligen Kompostbauern, der Kompostring und die Abfallwirtschaft des Landkreises jederzeit gerne zur Verfügung.

    Kompostring:    09574 63330
    Abfallwirtschaft:    09261 678 346

    Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe!

     

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