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Abgaben von FFP2-Schutzmasken für pflegende Angehörige und Bedürftige

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Der Freistaat Bayern stellt für pflegende Angehörige und Bedürftige kostenlos eine Erstausstattung an FFP2-Schutzmasken zur Verfügung...

Abgaben von FFP2-Schutzmasken für pflegende Angehörige und Bedürftige

Der Freistaat Bayern stellt für pflegende Angehörige und Bedürftige kostenlos eine Erstausstattung an FFP2-Schutzmasken zur Verfügung. Die Verteilung erfolgt durch die Wohnsitzgemeinden. Hierfür wurde nun ein Kontingent von 900 Masken vom THW im Rathaus Ludwigsstadt angeliefert.Die Masken stehen ab sofort zur Abholung im Rathaus bereit (Mo - Fr. 9 - 12 Uhr, Mo. und Do. 14.30 - 17.30 Uhr). Dabei ist Folgendes zu beachten:

Schutzmasken für pflegende Angehörige:

Für die Hauptpflegeperson werden jeweils drei Schutzmasken ausgegeben. Für Pflegebedürftige, die durch die Diakoniestation Ludwigsstadt betreut werden und die in der Stadt Ludwigsstadt wohnen, übernimmt die Diakoniestation direkt die Verteilung. Für alle anderen erfolgt die Ausgabe im Rathaus nach Vorlage des Schreibens der Pflegekasse mit Feststellung des Pflegegrades der bzw. des Pflegebedürftigen als Nachweis der Bezugsberechtigung.

Schutzmasken für Bedürftige:

Für Personen ab 15 Jahren, die bedürftig sind, werden zunächst je fünf Schutzmasken zur Verfügung gestellt. Bedürftig sind grundsätzlich die Empfänger von Grundsicherungsleistungen (Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII, Hilfe zum Lebensunterhalt) sowie Obdachlose und Nutzer von Tafeln wie auch des Caritas-Lädla. Die Ausgabe erfolgt nur nach Vorlage eines Schreibens (z. B. Grundsicherungsbescheid etc.), aus dem die Bedürftigkeit zweifelsfrei hervorgeht.

 

Bei Rückfragen zur Maskenabgabe steht in der Stadtverwaltung Thomas Melcher gerne zur Verfügung (Tel. 09263/949-12, E-Mail: thomas.melcher@ludwigsstadt.de)

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