Aktuelle Informationen zur Corona-Epidemie 18.03.2020
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Abstrich-Entnahmestelle nimmt heute Betrieb auf
Telefonische Abklärung geht vor Amtsbesuchen
Abstrich-Entnahmestelle nimmt heute Betrieb auf
Infolge der Coronavirus-Epidemie ist der reguläre Dienstbetrieb des Kronacher Landratsamtes weiterhin nur mit Einschränkungen möglich. Vom heutigen Mittwoch an gibt es Parteiverkehr nur noch im Rahmen einer vorherigen Terminabsprache. Grundsätzlich soll bei jedem Anliegen zunächst eine telefonische Abklärung erfolgen, bevor erforderlichenfalls ein Termin für einen Amtsbesuch vereinbart wird. Diese Einschränkung ist erforderlich, damit die Kreisverwaltung jetzt als Katastrophenschutzbehörde ihre vorrangigen Aufgaben erfüllen kann. Dabei versichert Landrat Klaus Löffler: „Wir sind für die Menschen in unserem Landkreis da und tun alles, was in unseren Kräften steht.“
Notwendige beizubringende Unterlagen können weiterhin jederzeit in den Briefkasten des Hauses eingeworfen oder per Post eingesandt werden. Für die derzeit anstehende Beantragung der Verlängerung von Jagdscheinen gilt, dass diese Dokumente in den Briefkasten zu werfen sind und nach entsprechender Bearbeitung per Post rückübersandt werden.
Für die Kfz-Zulassungsstelle ist zu beachten, dass eine Terminvergabe nur über das Internet unter www.landkreis-kronach.de/buergerservice-landratsamt/behoerdenwegweiser/ mit Angabe der Kontaktdaten sowie über die Internet-Kfz-Zulassung (iKfz) unter www.buergerserviceportal.de/bayern/lkrkronach/bsp_ikfz_antragstellung mit Versand der erforderlichen Unterlagen möglich ist.
Aus gegebener Veranlassung wird nochmals darauf hingewiesen, dass am heutigen Mittwoch auf dem Loewe-Parkplatz in Kronach eine Corona-Anlaufstelle zur Entnahme von Abstrichen ihren Betrieb aufnimmt. Bis auf Weiteres ist sie an allen sechs Werktagen von 9 bis 10 Uhr geöffnet. Wichtig ist, dass dem Aufsuchen dieser Testzentrale eine entsprechende ärztliche Abklärung und Veranlassung vorausgehen muss, die in der Regel telefonisch geschieht. Der Geschäftsstelle der „Gesundheitsregion plus“ obliegt die Koordinierung zwischen den Ärzten, die eine Abstrichentnahme veranlassen, und den Bürgern, die diese dann zu dem ihnen mitgeteilten Termin in Anspruch nehmen. Die Veranlassung eines Abstrichs erfolgt nur in begründeten Verdachtsfällen. Das setzt voraus, dass die betreffende Person einschlägige Symptome aufweist und mit einer tatsächlich infizierten Person Kontakt hatte oder in den letzten 14 Tagen aus einem Risikogebiet eingereist ist.
Am Dienstagnachmittag wurde der vierte bestätigte Fall einer Coronavirus-Infektion im Landkreis Kronach bekannt. Es handelt sich dabei um einen Tirol-Rückkehrer aus der westlichen Landkreismitte.