Sprungziele

Bayerische Corona-Ampel steht jetzt im Landkreis Kronach auf GELB

    Der Landkreis Kronach hat mit 37,5 (Quelle: RKI) am heutigen Samstag den kritischen Corona-Warnwert von 35 Infektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Ta-gen überschritten.

    Bayerische Corona-Ampel steht jetzt im Landkreis Kronach auf GELB


    Der Landkreis Kronach hat mit 37,5 (Quelle: RKI) am heutigen Samstag den kritischen Corona-Warnwert von 35 Infektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Ta-gen überschritten. Damit springt die Corona-Ampel nun auf Gelb. Gemäß der 7. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung treten damit ab dem morgigen Sonntag (0 Uhr) folgende Einschränkungen in Kraft:

    Maskenpflicht:

    Sie gilt durchgängig und zu jedem Zeitpunkt – also auch auf dem Steh- oder Sitzplatz – für Besucher von sportlichen Veranstaltungen, Tagungen, Kongressen, Messen, Theatern, Konzerthäusern, Kinos sowie sonstigen Bühnen und kulturellen Einrichtungen.

    Maskenpflicht besteht darüber hinaus auf Begegnungsflächen in allen öffentlichen Gebäuden und in Arbeitsstätten – wie zum Beispiel in Fahrstühlen, Fluren, Kantinen und Eingängen. Gleiches gilt für den Arbeitsplatz, sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht zuverlässig eingehalten werden kann.

    Ausgedehnt wird die Maskenpflicht zudem auf alle Schulklassen ab der Jahrgangsstufe 5 an weiterführenden Schulen auch im Unterricht.

    Eine weitere Ausdehnung der Maskenpflicht beispielsweise auf öffentliche Plätze hängt von der weiteren Entwicklung des Inzidenzwertes ab. Zum jetzigen Zeitpunkt ist dies jedoch nicht vorgesehen.
     
    Sperrstunde in der Gastronomie:

    Für den Betrieb von gastronomischen Einrichtungen gilt für die Zeit von 23 bis 6 Uhr eine Sperrstunde. Ausgenommen sind die Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen oder nichtalkoholischen Getränken. Während dieser Zeit darf auch an Tankstellen oder sons-tigen Verkaufsstellen kein Alkohol veräußert werden.

    Private Feiern und Aufenthalt im öffentlichen Raum: 

    Private Feiern (insbesondere Hochzeits- und Geburtstagsfeiern, Taufen oder ähnliche Feierlichkeiten), Zusammenkünfte in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken sind auf die Angehörigen von zwei Hausständen oder auf höchstens zehn Personen beschränkt. Dies gilt auch für den gemeinsamen Aufenthalt im öffentlichen Raum.

    Geltungsdauer der neuen Maßnahmen, Sonstiges: 

     

    Alle Maßnahmen gelten mindestens sieben Tage. Erst wenn der Wert sechs Tage in Folge unter 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner fällt, springt die Corona-Ampel wieder auf Grün.

    Der aktuelle Stand der Corona-Ampel wird täglich auf der Internetseite des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege unter www.stmgp.bayern.de bekannt gegeben.

     


    Die aktuelle Fassung der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und weitere wichtige Hinweise, wie zum Beispiel zu den Schutz- und Hygienekonzepten können ebenfalls auf der Homepage des Ministeriums eingesehen werden unter www.stmgp.bayern.de/coronavirus/rechtsgrundlagen/ 

     

    Alle Nachrichten

    De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

    Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

    Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.