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Bekanntmachung

  • Amtliche Bekanntmachung

über die öffentliche Auslegung des Entwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur 1. Bebauungsplan-Änderung „Thünahof-Ost“

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur 1. Bebauungsplan-Änderung „Thünahof-Ost“

Der Stadtrat der Stadt Ludwigsstadt hat am 28.05.2020 beschlossen, den Bebauungsplan „Thünahof-Ost“ zu ändern. Vorgesehen ist die Einplanung einer Straßenverbindung im Südteil des Baugebietes, zur Anbindung an die Thünahofer Straße (Kreisstraße KC 26).

Die Lage des Änderungsbereichs kann dem nachfolgenden Übersichtslageplan entnommen werden.
Der Geltungsbereich ist wie folgt umgrenzt:
Im Norden: durch Teile der Flur-Nrn. 438 (Thünahofer Straße), 894, 894/4, 894/5 und 895, Gemarkung Ludwigsstadt

Im Osten: durch Teile der Flur-Nr. 895, Gemarkung Ludwigsstadt

Im Süden: durch Teile der Flur-Nrn. 438 (Thünahofer Straße), 895/9, 895/13 und 895, Gemarkung Ludwigsstadt

Im Westen: durch Teile der Flur-Nrn. 438 (Thünahofer Straße), Gemarkung Ludwigsstadt

Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von 0,1641 ha und beinhaltet Teile der Flur-Nrn. 438 (Thünahofer Straße), 894, 894/4, 894/5, 895, 895/9 und 895/13, Gemarkung Ludwigsstadt. Der Geltungsbereich kann dem nachfolgenden Detaillageplan entnommen werden.

Ein Planentwurf ist von der Planungsgruppe Strunz, Ingenieurgesellschaft mbH in Bamberg, ausgearbeitet und vom Stadtrat am 24.09.2020 beschlossen worden.

Der Planentwurf liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) in der Zeit vom 05.11. bis 07.12.2020 im Rathaus der Stadt Ludwigsstadt, Lauensteiner Straße 1, 96337 Ludwigsstadt, im2. Stock, Zimmer 204, zu jedermanns Einsicht aus. Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen (schriftlich oder zur Niederschrift) vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Ludwigsstadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.

Der Inhalt der Bekanntmachung und die Planunterlagen können während der genannten Frist auch im Internet unter www.ludwigsstadt.de eingesehen werden.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und werden mit ausgelegt:

  • Das Kapitel 5 „Umweltbelange“ als Bestandteil der Begründung zur Bebauungsplanänderung
  • Des weiteren liegen vor:
  • Stellungnahmen zu
  • Naturschutz
  • Wasserrecht
  • Bodenschutz
  • Abwasserbeseitigung und Gewässerschutz
  • Versickerung und Niederschlagswasser
  • Als davon wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen werden ausgelegt:
    Stellungnahme Landratsamt Kronach - Naturschutz - vom 22.07.2020 (bzgl. Durchgrünung des Baugebietes)
  • Stellungnahme Landratsamt Kronach - Wasserrecht - vom 22.07.2020 (bzgl. Einleitung von Niederschlagswasser in das Grundwasser)
  • Stellungnahme Wasserwirtschaftsamt Kronach - vom 21.07.2020 (bzgl. des Schutzes von Mutterboden; bzgl. der Ableitung von Schmutzwässern und der dazu erforderlichen Genehmigungsbescheide für die Mischwasserbehandlung und die Kläranlage und bzgl. der zu beachtenden Vorgaben bei der Versickerung von Niederschlagswasser)

Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgegeben werden, wird keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung erteilt. Weitere Informationen sind dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt, zu entnehmen.

 

Ludwigsstadt, 28.10.2020
gez. Timo Ehrhardt, Erster Bürgermeister

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