Ehrenamt stärken. Versorgung sichern
Informationen zum BULE-Sonderprojekt
<strong">Ehrenamt stärken. Versorgung sichern</strong">
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<strong">Wer kann sich bewerben?</strong">
Die Fördermaßnahme richtet sich an Initiativen in ländlichen Räumen in Deutschland. Es sind Initiativen antragsberechtigt, deren Maßnahmen überwiegend in kreisangehörigen Städten und Gemeinden von maximal 50.000 Einwohnern wirken.
<strong">Was wird gefördert?</strong">
<ul"><li">Neuanschaffungen und Beauftragungen für Maßnahmen, die dem Schutz der Gesundheit von Mitgliedern und deren Kontaktpersonen dienen (z. B. Schutzmasken, Desinfektionsmittel),</li"><li">Neuanschaffungen, Beauftragungen und Fahrtkostenerstattungen für Maßnahmen, die Transportleistungen zur Sicherstellung der Nahversorgung, insbesondere mit Lebensmitteln, sowie Mobilitätsaufwendungen auf Seiten der Mitglieder der Initiativen betreffen (z. B. Fahrräder, Transportboxen),</li"><li">Neuanschaffungen und Beauftragungen für Maßnahmen, die die Zusammenarbeit von Mitgliedern der Initiative untereinander und mit Kontaktpersonen mit Hilfe einer digitalen Ausstattung der Initiative verbessern (z. B. Kameraequipment und Headsets für Videokonferenzen).</li"></ul">
<strong">Wie hoch ist die Förderung?</strong">
<ul"><li">Förderfähig sind Aufwendungen zur Finanzierung mit einem Zuwendungsbetrag von mindestens 2.000 € und maximal 8.000 €.</li"><li">Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung auf Ausgabenbasis als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.</li"><li">Eine Antragstellung setzt voraus, dass die Antragsteller keine finanziellen Eigen- oder Drittmittel in das Vorhaben einbringen können. Die Förderung erfolgt als Vollfinanzierung mit 100 % der förderfähigen Ausgaben.</li"><li">Die Zuwendungen werden bei Bewilligung auf einen Höchstbetrag begrenzt. Sie dürfen die tatsächlichen Ausgaben nicht überschreiten.</li"></ul">
Es wird angestrebt, dass für den überwiegenden Teil der Zuwendungsempfänger der Förderzeitraum im August oder im September 2020 beginnen kann. Der Förderzeitraum endet für alle Zuwendungsempfänger spätestens am 30. November 2020.
Alle Informationen im beigefügten Flyer