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Ehrenamtliche Unterstützung pflegebedürftiger Menschen gegen Aufwandsentschädigung

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Ehrenamtliche Unterstützung pflegebedürftiger Menschen gegen Aufwandsentschädigung

Fachstelle für Demenz und Pflege Oberfranken informiert

Senioren mit Hilfebedarf stehen oft vor den Fragen: „Wer nimmt sich Zeit für einen Spaziergang mit mir? Wer unterstützt mich im Haushalt, z.B. beim Putzen, Waschen oder Einkaufen? Wer begleitet mich zu Arzt oder Behörden?“ Die Angehörigen sind zum Teil berufstätig oder leben nicht vor Ort, ambulante Pflegedienste und andere Dienstleister haben nicht immer genügend Kapazitäten frei, so dass bürgerschaftliche Hilfe Gold wert ist.

Bürger, die sich gerne sozial engagieren, können als ehrenamtlich tätige Einzelperson hilfebedürftige Menschen ab Pflegegrad 1 durch Alltagsbegleitung oder hauswirtschaftliche Dienste unterstützen. Als Anerkennung für ihre Hilfe erhalten sie eine Aufwandsentschädigung, die über den Entlastungsbetrag in Höhe von 125€, den jeder Pflegebedürftige erhält, abgerechnet wird. Als Einzelhelfer tätig werden kann jede private Person ab dem 16. Lebensjahr. Sind pflegebedürftige und unterstützende Person bis zum 2. Grad verwandt, ist die Zahlung einer Aufwandsentschädigung ausgeschlossen.

Eine einmalige Schulung von acht Unterrichtseinheiten zur Vermittlung von Basiswissen ist Voraussetzung für die Abrechnung mit der Pflegekasse. Hiervon ausgenommen sind Personen mit bestimmten Ausbildungen oder Berufserfahrung, etwa im Pflege- Gesundheits- oder Hauswirtschaftsbereich. Alle Schulungen finden online und wöchentlich statt. Nähere Informationen finden Sie auf www.einzelperson-bayern.de. Beratung erhalten Sie telefonisch unter 09281 / 57 500 oder per E-Mail an info@demenz-pflege-oberfranken.de.

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