Sprungziele

Haushaltssatzung der Stadt Ludwigsstadt für das Haushaltsjahr 2020

  • Gemeindenachrichten

Amtliche Bekanntmachung - Haushaltssatzung der Stadt Ludwigsstadt für das Haushaltsjahr 2020

Amtliche Bekanntmachung - Haushaltssatzung der Stadt Ludwigsstadt für das Haushaltsjahr 2020


Aufgrund des Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Ludwigsstadt folgende Haushaltssatzung:

§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit festgesetzt:
er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 7.639.450 Euro und
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 5.139.350 Euro.


§ 2
Für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird eine Kreditaufnahme in Höhe von 436.780 Euro festgesetzt.

§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 2.345.000 Euro festgesetzt.

§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nach-stehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 341 v.H.
b) für die Grundstücke (B) 339 v.H.
2. Gewerbesteuer 336 v.H.

§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf
1.272.925 Euro festgesetzt.

§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht auf-genommen.

§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2020 in Kraft.

Ludwigsstadt, den 18.03.2020

gez. Timo Ehrhardt, Erster Bürgermeister

Die Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Ludwigsstadt liegt mit ihren Anlagen bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung im Rathaus Lud-wigsstadt, Stadtkasse, Zimmer-Nr. 201, während der Geschäftsstunden öffentlich aus.

Alle Nachrichten

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.