Haushaltssatzung der Stadt Ludwigsstadt für das Haushaltsjahr 2020
Amtliche Bekanntmachung - Haushaltssatzung der Stadt Ludwigsstadt für das Haushaltsjahr 2020
Amtliche Bekanntmachung - Haushaltssatzung der Stadt Ludwigsstadt für das Haushaltsjahr 2020
Aufgrund des Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Ludwigsstadt folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit festgesetzt:
er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 7.639.450 Euro und
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 5.139.350 Euro.
§ 2
Für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird eine Kreditaufnahme in Höhe von 436.780 Euro festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 2.345.000 Euro festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nach-stehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 341 v.H.
b) für die Grundstücke (B) 339 v.H.
2. Gewerbesteuer 336 v.H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf
1.272.925 Euro festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht auf-genommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2020 in Kraft.
Ludwigsstadt, den 18.03.2020
gez. Timo Ehrhardt, Erster Bürgermeister
Die Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Ludwigsstadt liegt mit ihren Anlagen bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung im Rathaus Lud-wigsstadt, Stadtkasse, Zimmer-Nr. 201, während der Geschäftsstunden öffentlich aus.