Haushaltssatzung des Zweckverbandes Wasserversorgung Frankenwaldgruppe in Kronach für das Haushaltsjahr 2020
Aufgrund der Art. 40 Abs. 1 und 26 Abs. 1 KommZG in Verbindung mit Art. 63 ff GO erlässt der Zweckverband Wasserversorgung Frankenwaldgruppe folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit festgesetzt; er schließt
1. im Ergebnishaushalt mit
dem Gesamtbetrag
der Erträge von 2.662.300,00 €
dem Gesamtbetrag der
Aufwendungen von 2.006.950,00 €
und dem Saldo (Jahresergebnis)
von +655.350,00 €
2. im Finanzhaushalt
a) aus laufender Verwaltungstätigkeit
mit
dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen von
2.485.800,00 €
dem Gesamtbetrag der
Auszahlungen von
2.284.550,00 €
und einem Saldo von
+ 201.250,00 €
b) aus Investitionstätigkeit mit
dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen von
6.307.900,00 €
dem Gesamtbetrag der
Auszahlungen von
4.406.000,00 €
und einem Saldo von
+ 1.901.900,00 €
c) aus Finanzierungstätigkeit mit
dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen von 0,00 €
dem Gesamtbetrag der
Auszahlungen von
1.214.770,00 €
und einem Saldo von
./. 1.214.770,00 €
d) und dem Saldo des
Finanzhaushalts von
+ 888.380,00 €
ab.
§ 2
Kredite für Investitionen und Investitions-förderungsmaßnahmen werden nicht aufgenommen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen zur Leist-ung von Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren werden nicht fest-gesetzt.
§ 4
Eine Umlage wird 2020 mit einem Teil-betrag von 300.000,00 € erhoben.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 495.000 EUR festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.
Kronach, Ruppen 30, den 21.02.2020
Zweckverband Wasserversorgung Frankenwaldgruppe
gez. Jürgen Baumgärtner, Verbandsvorsitzender
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasserversorgung Franken-waldgruppe hat am 21. Februar 2020 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 beschlossen. Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile und wurde am 05.03.2020 zur rechtsaufsichtlichen Stellungnahme an das Landratsamt Kronach übermittelt.
Aus gegebenem Anlass ist unsere Geschäftsstelle vorübergehend für den Publikumsverkehr geschlossen. Nach Aufhebung der derzeitigen Ausgangsbeschränkungen kann die Haushaltssatzung mit den dazugehörenden An-lagen in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes in Ruppen 30, 96317 Kronach eingesehen werden.