Sprungziele

Haushaltssatzung des Zweckverbandes Wasserversorgung Frankenwaldgruppe in Kronach für das Haushaltsjahr 2020

  • Gemeindenachrichten

Aufgrund der Art. 40 Abs. 1 und 26 Abs. 1 KommZG in Verbindung mit Art. 63 ff GO erlässt der Zweckverband Wasserversorgung Frankenwaldgruppe folgende Haushaltssatzung:

§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit festgesetzt; er schließt
1. im Ergebnishaushalt mit
 dem Gesamtbetrag
 der Erträge von 2.662.300,00 €
 dem Gesamtbetrag der
 Aufwendungen von 2.006.950,00 €
 und dem Saldo (Jahresergebnis)
 von  +655.350,00 €
2. im Finanzhaushalt
 a) aus laufender Verwaltungstätigkeit
  mit
 dem Gesamtbetrag der
 Einzahlungen von
  2.485.800,00 €
 dem Gesamtbetrag der
 Auszahlungen von
  2.284.550,00 €
 und einem Saldo von
  +  201.250,00 €
 b) aus Investitionstätigkeit mit
 dem Gesamtbetrag der
 Einzahlungen von
  6.307.900,00 €
 dem Gesamtbetrag der
 Auszahlungen von
  4.406.000,00 €
 und einem Saldo von
  +  1.901.900,00 €
 c) aus Finanzierungstätigkeit mit
 dem Gesamtbetrag der
 Einzahlungen von 0,00 €
 dem Gesamtbetrag der
 Auszahlungen von
  1.214.770,00 €
 und einem Saldo von
   ./.  1.214.770,00 €
 d) und dem Saldo des
  Finanzhaushalts von
   +  888.380,00 €
ab.

§ 2
Kredite für Investitionen und Investitions-förderungsmaßnahmen werden nicht aufgenommen.

§ 3
Verpflichtungsermächtigungen zur Leist-ung von Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren werden nicht fest-gesetzt.

§ 4
Eine Umlage wird 2020 mit einem Teil-betrag von 300.000,00 € erhoben.

§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 495.000 EUR festgesetzt.

§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.

Kronach, Ruppen 30, den 21.02.2020
Zweckverband Wasserversorgung Frankenwaldgruppe
gez. Jürgen Baumgärtner, Verbandsvorsitzender

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasserversorgung Franken-waldgruppe hat am 21. Februar 2020 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 beschlossen. Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile und wurde am 05.03.2020 zur rechtsaufsichtlichen Stellungnahme an das Landratsamt Kronach übermittelt.


Aus gegebenem Anlass ist unsere Geschäftsstelle vorübergehend für den Publikumsverkehr geschlossen. Nach Aufhebung der derzeitigen Ausgangsbeschränkungen kann die Haushaltssatzung mit den dazugehörenden An-lagen in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes in Ruppen 30, 96317 Kronach eingesehen werden.

Alle Nachrichten

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.