Sprungziele

Hundesteuer für das Jahr 2022

  • Amtliche Bekanntmachung

Gemäß der Hundesteuersatzung der Stadt Ludwigsstadt vom 27.05.2021, ist das Halten eines über vier Monate alten Hundes steuerpflichtig...

Hundesteuer für das Jahr 2022

Gemäß der Hundesteuersatzung der Stadt Ludwigsstadt vom 27.05.2021, ist das Halten eines über vier Monate alten Hundes steuerpflichtig.

Noch nicht gemeldete Hunde bitte umgehend im Bürgerbüro, bei Herrn Thomas Melcher, Zimmer-Nr. 102 anmelden.

Die Hundesteuer beträgt

für den ersten Hund                 40,00 Euro jährlich

für jeden weiteren Hund          60,00 Euro jährlich

für jeden Kampfhund             100,00 Euro jährlich

Die Steuer ist um die Hälfte ermäßigt

(§ 6 Hundesteuersatzung) für

1.      Hunde, die in Einöden oder Weilern gehalten werden

2.      Jagdhunde

Die letzte Hundemarke hat weiterhin Gültigkeit.

Der Steuersatz hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht geändert. Aus diesem Grunde werden für das Jahr 2022 keine Steuerbescheide erstellt.

Anstelle der Bescheide erfolgt die Fest-setzung der Hundesteuer durch diese öffentliche Bekanntmachung.

Die zu zahlende Hundesteuer ist am 01.04.2022 zur Zahlung fällig. Wurde ein SEPA-Mandat erteilt, werden die fälligen Steuern per Lastschrift eingezogen.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit dem Tag der wirksamen Bekanntmachung zu laufen beginnt, entweder Widerspruch eingelegt (siehe 1.) oder unmittelbar Klage erhoben (siehe 2.) werden.

1. Wenn Widerspruch eingelegt wird:

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen bei der Stadt Ludwigsstadt, Lauensteiner Str. 1, 96337 Ludwigsstadt. Sollte über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden werden, so kann Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Bayreuth, Friedrichstr. 16, 95444 Bayreuth, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs erhoben werden, außer wenn wegen besonderer Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten Stadt Ludwigsstadt und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.

2. Wenn unmittelbar Klage erhoben wird:

Die Klage ist bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Bayreuth, Friedrichstr. 16, 95444 Bayreuth, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts zu erheben. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten Stadt Ludwigsstadt und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll

in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:

-        Die Widerspruchseinlegung und    Klageerhebung in elektronischer Form (z.B. durch E-Mail) ist unzulässig.

-        Kraft Bundesrechts ist bei Rechtsschutzanträgen zum Verwaltungsgericht seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten.

Alle Nachrichten

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.