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Regelungen für die Amtsperiode 2020 - 2026 des Stadtrats

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In der konstituierenden Sitzung des Stadtrates zu Beginn der Wahlperiode 2020 - 2026 wurden die Hauptsatzung und die Geschäftsordnung des Stadtrates neu gefasst...

In der konstituierenden Sitzung des Stadtrates zu Beginn der Wahlperiode 2020 - 2026 wurden die Hauptsatzung und die Geschäftsordnung des Stadtrates neu gefasst. Die Hauptsatzung ist nachfolgend abgedruckt. Die Geschäftsordnung kann auf der Homepage der Stadt oder im Rathaus eingesehen werden.

Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts
Vom 7. Mai 2020
Die Stadt Ludwigsstadt erlässt aufgrund der Art. 20a Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2, 23, 32, 33, 34 Abs. 2 und 4, 35 Abs. 1 Satz 2, 40, 41, 88 und 103 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch § 5 Abs. 2 des Gesetzes vom 23. Dezember 2019 (GVBl. S. 737), folgende Satzung:

§ 1
Zusammensetzung des Stadtrats
Der Stadtrat besteht aus dem berufs-mäßigen ersten Bürgermeister und 16 ehrenamtlichen Stadtratsmitgliedern.

§ 2
Ausschüsse
(1) Der Stadtrat bestellt zur Mitwirkung
bei der Erledigung seiner Aufgaben folgende ständige Ausschüsse:
a) den Bau- und Hauptausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und 7 ehrenamtlichen Stadtratsmitgliedern,
b) den Personalausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und 5 ehren-amtlichen Stadtratsmitgliedern,
c) den Rechnungsprüfungsausschuss bestehend aus 7 ehrenamtlichen Mitgliedern des Stadtrates
(2) Den Vorsitz in den in Absatz 1 Buchst.
a und b genannten Ausschüssen führt
der erste Bürgermeister, einer seiner Stellvertreter oder ein vom ersten Bürger-meister bestimmtes Stadtratsmitglied. 2Den Vorsitz im Rechnungsprüfungsausschuss führt ein vom Stadtrat bestimmtes Ausschussmitglied.
(3) 1Die Ausschüsse sind vorberatend tätig, soweit die Geschäftsordnung dies vorsieht und der Stadtrat selbst zur Entscheidung zuständig ist. 2Im Übrigen beschließen sie anstelle des Stadtrats (beschließende Ausschüsse).
(4) Das Aufgabengebiet der Ausschüsse im Einzelnen ergibt sich aus der Geschäftsordnung, soweit es nicht durch gesetzliche Bestimmungen festgelegt ist.

§ 3
Tätigkeit der ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder;
Entschädigung; Ortssprecher
(1) 1Die Tätigkeit der ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder erstreckt sich auf die Mitwirkung bei den Beratungen und Entscheidungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse. 2Außerdem können einzelnen Mitgliedern besondere Verwaltungs- und Überwachungsbefugnisse nach näherer Vorschrift der Geschäfts-ordnung übertragen werden.
(2) Die ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder erhalten für ihre Tätigkeit als Entschädigung ein Sitzungsgeld von je
30 € für die notwendige Teilnahme an Sitzungen des Stadtrats, eines Ausschusses oder Besprechungen der Fraktionsvorsitzenden auf Einladung des ersten Bürgermeisters.
(3) 1Stadtratsmitglieder, die Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen sind, haben außerdem Anspruch auf Ersatz des ihnen entstandenen nachgewiesenen Verdienstausfalls. 2Selbstständig Tätige er-halten eine Pauschalentschädigung von 10 € je volle Stunde für den Verdienstausfall, der durch Zeitversäumnis ihrer beruflichen Tätigkeit entstanden ist. 3Sonstige Stadtratsmitglieder, denen im beruflichen oder häuslichen Bereich ein Nachteil entsteht, der in der Regel nur durch das Nachholen versäumter Arbeit oder die Inanspruchnahme einer Hilfs-kraft ausgeglichen werden kann, erhalten eine Pauschalentschädigung von 10 € je volle Stunde. 4Die Ersatzleistungen nach diesem Absatz werden nur auf Antrag ge-währt.
(4) Die ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder erhalten für auswärtige Tätigkeit Reisekosten und Tagegelder nach den Bestimmungen des Bayerischen Reisekostengesetzes.
(5) Die Absätze 2 bis 4 gelten für Ortssprecher entsprechend.

§ 4
Weitere Bürgermeister und Bürgermeisterinnen
Die weiteren Bürgermeister und Bürger-meisterinnen sind Ehrenbeamte.

§ 5
Inkrafttreten
1Diese Satzung tritt am 07.05.2020
in Kraft. 2Gleichzeitig tritt die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom 05.05.2014 außer Kraft.

Ludwigsstadt, den 07.05.2020
gez.
Timo Ehrhardt, Erster Bürgermeister

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