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Stadt Ludwigsstadt wird Digitales Rathaus

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Digitalministerin Gerlach übergibt Förderbescheid...

Die digitale Verwaltung kommt mit großen Schritten voran. Auch die Stadt Ludwigsstadt wird jetzt zum „Digitalen Rathaus“.

Bayerns Digitalministerin Judith Gerlach übergab einen Förderbescheid in Höhe von 4.936,62 €, mit dessen Hilfen Online-Dienstleistungen in der kommunalen Verwaltung ausgebaut werden können. Gerlach betonte: „Die Verwaltung muss für unsere Bürger höchsten Service garantieren - einfach, schnell, online. Und das rund um die Uhr, ob bequem von der Couch oder per App von unterwegs. Die Beantragung eines Bewohnerparkausweises oder die Anmeldung eines Gewerbes müssen mit wenigen Klicks erledigt werden können, wie es die Menschen auch vom täglichen Surfen und Bestellen im Internet gewohnt sind. Der Bürger erwartet zurecht, dass die Ebenen auch digital eng zusammenarbeiten. Wir wollen Hürden zwischen Bürgern und Staat abbauen und einen konkreten Mehrwert schaffen. Mit dem digitalen Rathaus können die Kommunen schnell und direkt mit ihren Bürgern kommunizieren. Sie sind das Gesicht der Verwaltung zum Bürger.“
Bürgermeister Timo Ehrhardt dankt dem Freistaat Bayern für die finanzielle Unterstützung, dass künftig die Verwaltungsdienstleistungen online zugänglich angeboten werden können.

Neben dem bisherigen analogen Weg wird ein digitales Angebot geschaffen. Durch das „Digitale Rathaus“ soll auch der Alltag erleichtert werden. Immer mehr Anliegen können bequem von zu Hause aus erledigt werden. Gerade in der jetzigen Zeit ist erkennbar, dass dies der richtige Weg ist. „Wir wollen noch bürgernäher werden und unsere Dienstleistungen von allen Orten aus nutzbar und abrufbar machen“, so Ehrhardt abschließend.
Am 1. Oktober 2019 trat die neue Förderrichtlinie „Digitales Rathaus“ in Kraft.

Für das neue Förderprogramm stehen 42,68 Millionen Euro bereit. Gemeinden, Zusammenschlüsse von Gemeinden sowie Gemeindeverbände im Freistaat Bayern können nun im Rahmen des Förderprogramms für die erstmalige Bereitstellung von Online-Diensten eine staatliche Förderung erhalten. Mit dem „digitalen Rathaus“ leistet der Freistaat Bayern einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes im kommunalen Bereich. Weiterführende Informationen zum Förderprogramm sowie der Förderantrag stehen im Internet zur Verfügung unter: www.digitales-rathaus.bayern.

Bisher können im Bürgerserviceportal die Briefwahlunterlagen online beantragt, der Status bei beantragten Ausweisen und Pässen abgefragt und eine Bürgerauskunft eingeholt werden.
Folgende Dienste werden gerade eingerichtet und stehen zusätzlich zu den bisherigen Diensten voraussichtlich ab Mitte des Jahres zur Verfügung:
Im Einwohnerwesen sind das u.a. Meldebescheinigungen, Anträge auf Übermittlungssperre, Umzug innerhalb der Stadt, Abmeldung ins Ausland, Wohnungsgeberbestätigung.
Im Standesamtswesen können Anträge auf Geburts-, Heirats-, Lebenspartnerschafts-, Sterbeurkunde online erfolgen.
Mit dem Fachdienst Meine Meldedaten kann der Bürger Auskunft von über ihn gespeicherten Daten beantragen.
Über den Fachdienst Wasserzählerstände kann der Bürger seine Wasser-zählerstände eingeben und diese an die Behörde übermitteln.


Mit eSEPA können entsprechende Mandate zur Abbuchung online erteilt werden.
Der Fachdienst Sicherer Dialog ermöglicht eine gesicherte Kommunikation zwischen Bürger/Wirtschaft und Verwaltung. Konkret handelt es sich um eine sichere, datenschutzkonforme Übertragung der Nachricht bei gleichzeitig sicherer Authentifizierung des Absenders. In Verbindung mit der eID-Funktion des neuen Personalausweises ist die Kommunikation schriftformersetzend.


Der Fachdienst Bescheid-Widerspruch ermöglicht es dem Bürger online und rechtswirksam Widerspruch gegen einen Bescheid einzulegen.

Das Ganze wird abgerundet durch die Einrichtung von ePayment. Damit können die angestoßenen Vorgänge direkt Online bezahlt werden. Zur Verfügung stehen dafür zunächst die Bezahldienste giropay, Paydirekt und SEPA-Lastschrift.

 

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