Sprungziele

Wasser- und Kanalgebühren für die Jahre 2020 - 2023

  • Amtliche Bekanntmachung

Für den Kalkulationszeitraum 2020 - 2023 wurden die Gebühren durch die Stadtverwaltung neu kalkuliert...

Für den Kalkulationszeitraum 2020 - 2023 wurden die Gebühren durch die Stadtverwaltung neu kalkuliert. Die Ergebnisse wurden durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband bestätigt.

Erfreulich ist, dass die Wassergebühren auch für die kommenden 4 Jahre stabil gehalten werden können. Aufgrund einer Überdeckung aus dem vorherigen Kalku-lationszeitraum ist eine Reduzierung der Kanalgebühren möglich. Die Einleitungsgebühr wird deshalb von 2,40 € auf 2,13 € pro Kubikmeter Abwasser reduziert. Dies entspricht bei einem durchschnittlichen 4-Personen-Haushalt einer Einsparung in Höhe von rd. 40 € pro Jahr. Durch die nachfolgende Änderungssatzung wird die Gebührenreduzierung ins Satzungsrecht der Stadt eingearbeitet:

10. Satzung zur Änderung
der Beitrags- und Gebührensatzung zur Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage der Stadt Ludwigsstadt (BGS-EWS)
Vom 23.04.2020
Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Stadt Ludwigsstadt folgende Änderungssatzung:
§ 1
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Satzung für die öffentliche Entwässerungs­anlage der Stadt Ludwigsstadt (BGS-EWS) vom 2. Januar 2001, zuletzt geändert durch Satzung vom 28.06.2018, wird wie folgt geändert:
1. In § 10 Abs. 1 Satz 2 wird der Wert „2,40 €“ geändert in „2,13 €“.
2. § 9 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
„(2) Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss (Q³)
bis   4,0 m³/h 48,00 €
bis 10,0 m³/h 96,00 €
bis 16,0 m³/h 164,57 €
bis 40,0 m³/h 274,29 €
über 40,0 m³/h 685,71 €“
§ 2
Diese Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2020 in Kraft.


Ludwigsstadt, den 23.04.2020
Stadtverwaltung
gez.
Timo Ehrhardt, Erster Bürgermeister

Alle Nachrichten

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.