Wasser- und Kanalgebühren für die Jahre 2020 - 2023
Für den Kalkulationszeitraum 2020 - 2023 wurden die Gebühren durch die Stadtverwaltung neu kalkuliert...
Für den Kalkulationszeitraum 2020 - 2023 wurden die Gebühren durch die Stadtverwaltung neu kalkuliert. Die Ergebnisse wurden durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband bestätigt.
Erfreulich ist, dass die Wassergebühren auch für die kommenden 4 Jahre stabil gehalten werden können. Aufgrund einer Überdeckung aus dem vorherigen Kalku-lationszeitraum ist eine Reduzierung der Kanalgebühren möglich. Die Einleitungsgebühr wird deshalb von 2,40 € auf 2,13 € pro Kubikmeter Abwasser reduziert. Dies entspricht bei einem durchschnittlichen 4-Personen-Haushalt einer Einsparung in Höhe von rd. 40 € pro Jahr. Durch die nachfolgende Änderungssatzung wird die Gebührenreduzierung ins Satzungsrecht der Stadt eingearbeitet:
10. Satzung zur Änderung
der Beitrags- und Gebührensatzung zur Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage der Stadt Ludwigsstadt (BGS-EWS)
Vom 23.04.2020
Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Stadt Ludwigsstadt folgende Änderungssatzung:
§ 1
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage der Stadt Ludwigsstadt (BGS-EWS) vom 2. Januar 2001, zuletzt geändert durch Satzung vom 28.06.2018, wird wie folgt geändert:
1. In § 10 Abs. 1 Satz 2 wird der Wert „2,40 €“ geändert in „2,13 €“.
2. § 9 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
„(2) Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss (Q³)
bis 4,0 m³/h 48,00 €
bis 10,0 m³/h 96,00 €
bis 16,0 m³/h 164,57 €
bis 40,0 m³/h 274,29 €
über 40,0 m³/h 685,71 €“
§ 2
Diese Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2020 in Kraft.
Ludwigsstadt, den 23.04.2020
Stadtverwaltung
gez.
Timo Ehrhardt, Erster Bürgermeister