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Wer ist verantwortlich, wenn hier jemand zu Schaden kommt?

    Leserbrief Fränkischer Tag, Bernd Krumm, Ludwigsstadt zum Thema Siedlungssteig zum Bahnhof

    Wer ist verantwortlich, wenn hier jemand zu Schaden kommt?

    In Marktschorgast ist der Schulweg gefährlich, wozu der Bayerische Gerichtshof vor Ort vorstellig wurde. In Ludwigsstadt im Siedlungsweg direkt gegenüber meinem Anwesen, am etwa 30 Meter steil ansteigenden Bahndamm, wurde einst von einer Privatperson widerrechtlich ohne Genehmigung der Bahn ein Steig angelegt. Ein halbes Jahr nach dem Erwerb meines Anwesens (November 2013) hat die Stadt Ludwigsstadt ohne Genehmigung der Bahn diesen einfach mit Quadern und Moniereisen, welche noch dazu überstehen, ausbessern lassen. Dieser Steig ist wie ein Klettersteig und extrem gefährlich, wobei einige Passanten schon stürzten und knapp neben überstehenden Eisen, welche die Steine halten,mit dem Kopf aufgeschlagen sind. Glück gehabt – oder besser gesagt, glimpflich ausgegangen.

    Mein Anwesen wurde durch diesen Klettersteig komplett bis in die Räumlichkeiten zur Einsicht freigegeben. So ist meine Lebensqualität und Privatsphäre nicht mehr gegeben. Ich habe Anzeige erstattet – seitens der Staatsanwaltschaft ist nichts geschehen.

    Ich habe eine Petition im Bayerischen Landtag eingereicht am 18. Juli 2017 und die Bahn immer wieder kontaktiert, bis diese dann nach langer Zeit die Stadt Ludwigsstadt aufforderte, den Steig nach gewisser Fristsetzung bis dahin wieder entfernt zu haben. Die Frist ist abgelaufen – nichts hat sich getan.

    Plötzlich hat die Stadt mit der Bahn einen Vertrag geschlossen, wonach die Stadt Ludwigsstadt die Verkehrssicherungspflicht übernimmt, wozu sie in keinster Weise in der Lage ist, denn im Winter ist hier eine Person ständig mit der Räum- und Streupflicht den Tag über beschäftigt und nachts. Nach einiger Zeit wurde die Stadt aufgefordert, den Klettersteig im Winter zu sperren, wozu diese wiederum nicht in der Lage war, dies mit ordnungsgemäßen Schildern gemäß der StVOmit Anlage 259 zu tätigen.

    Als wäre die Absperrung von der Stadt nicht vorhanden, gehen die Passanten weiterhin den Bahndamm hoch und überqueren oben angekommen das Gleis. Sie machen den Asylanten vor, dass Absperrungen in unserem Land nichts bedeuten und diese ebenso den Bahndamm und das Gleis überschreiten, ohne dass irgendjemand dafür belangt wird – strafrechtlich belangt wird. Die Stadt Ludwigsstadt hat den Petitionsausschuss auf dessen Anfrage angelogen und falsch vorgetragen in der Sache Bahndammsteig, welcher auch schon mit Weg bezeichnet wurde. Minister Eck hat einfach, ohne zu prüfen, den Verantwortlichen der Stadt Ludwigsstadt geglaubt, ohne zu wissen, was Fakt ist.

    Diese Herren hätten sich wie in Marktschorgast herbegeben sollen, so hätten sie erkannt, welche Gefahr hier besteht, und womöglich den Klettersteig gleich gesperrt und vorsorglich korrekt abgesichert, so dass dieser nicht mehr zu begehen ist. Wozu die Bahn schon zur Genüge vonmir aufgefordert wurde. Über den Siedlungsweg ist der Bahnhof bequem, ohne Gefahr, auch unwesentlich länger, zu begehen.

    Ich habe auch Landtagspräsidentin Barbara Stamm hierüber in Kenntnis gesetzt, welche mein Schreiben und Anliegen gerne dem Wirtschaftsausschuss noch einmal zur Vorlage schickte, umzu prüfen. Von diesem wurde ich dann wiederum angeschrieben (am 17. Oktober 2018), der Ausschuss habe am 19. April 2018 die Eingabe (Petition) abschließend beraten.Punkt aus. Eine nochmalige Behandlung ist nicht möglich und sie baten, von weiteren Schreiben Abstand zu nehmen.

    Wer ist verantwortlich, wenn hier jemand zu Schaden kommt oder gar zu Tode: Stadt, Bahn, Staatsanwaltschaft, Regierung? Dann ist das Geschrei groß und die Presse hat lange Zeit, zu berichten...

    Bernd Krumm

    Ludwigsstadt

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